Smart-Meter-Pflicht: Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen 77 Messstellenbetreiber ein

Sadet Tok
Fachbauleiter & Inhaber TechTok Bau Rhein-Main
Kurzzusammenfassung & Sachstand
Der Rollout intelligenter Messsysteme in Deutschland kommt bei den gesetzlichen Pflichtfällen voran, bleibt aber insgesamt hinter dem Bedarf zurück: Ende 2025 waren zwar 23,3 Prozent der Pflichteinbaufälle ausgestattet, gemessen an allen Messstellen im Land jedoch erst 5,5 Prozent. Die Bundesnetzagentur hat im März 2026 erstmals förmliche Aufsichtsverfahren gegen 77 säumige Messstellenbetreiber eingeleitet und Zwangsgelder in Aussicht gestellt. Für Neubauten ist der Smart-Meter-Rollout eng mit der Elektroplanung verknüpft: Normen wie DIN 18015 und DIN EN 50173 verlangen bereits in der Rohinstallation sternförmige Leerrohrsysteme und strukturierte Datenverkabelung, damit Zählerplatz, Netzwerk- und Automationstechnik nachrüstbar bleiben.
Belegte Kernfakten & VDE-Normen
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lag die Ausstattungsquote bei den gesetzlichen Pflichteinbaufällen (Letztverbraucher mit 6.000 bis 100.000 kWh Jahresverbrauch sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, u. a. Wärmepumpen und Wallboxen) bei 23,3 Prozent und damit über der gesetzlich geforderten 20-Prozent-Marke.
Bezogen auf alle rund 54 Millionen Messlokationen in Deutschland waren Ende 2025 erst etwa 5,5 Prozent mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet.
Am 27. März 2026 leitete die Bundesnetzagentur eine erste Welle von 77 Aufsichtsverfahren gegen Messstellenbetreiber ein, die die gesetzliche 20-Prozent-Ausbauquote nicht erreicht haben; weitere Verfahren sollen folgen. Bei fortgesetzter Nichterfüllung kann die Behörde Zwangsgelder verhängen, deren Höhe sich nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Einzelfall richtet.
Für die Elektroplanung im Neubau empfiehlt die Normenreihe DIN 18015 (Mindestanforderungen an elektrische Anlagen in Wohngebäuden) ein sternförmiges Leerrohrsystem, damit Kommunikations- und Datenleitungen nach DIN EN 50173 für strukturierte Verkabelung nachträglich eingezogen werden können - eine Voraussetzung, um Smart-Meter- und Smart-Home-Komponenten später anzubinden.
Häufige Fragen zu diesem Thema
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